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Für Betreiber

Ihre Anlage steht. Was kostet das pro Tag?

Bei gewerblichen Anlagen ist nicht der entgangene Ertrag das Problem, sondern die Zeit bis zur Behebung — und die Frage, ob die Prüfung dokumentiert war, wenn der Versicherer nachfragt. Wir kümmern uns um Bestandsanlagen: prüfen, messen, instand setzen, belegen.

Was kostet ein Tag Stillstand?

91 €

pro Tag Stillstand, im Jahresmittel

639 €eine Woche
2.739 €30 Tage
537 kWhentgangene Erzeugung/Tag
Annahmen ändern

Gerechnet mit 980 kWh je kWp und Jahr — ein üblicher Wert für Baden-Württemberg bei guter Ausrichtung. Der eigenverbrauchte Anteil wird mit dem Bezugspreis bewertet, der Rest mit der Vergütung. Degradation, Verschattung und Abregelung sind nicht enthalten; das wäre Scheingenauigkeit für einen Überschlag.

Überschlag im Jahresmittel: Im Juni etwa das Doppelte, im Dezember die Hälfte. Keine Ertragsgarantie.

Was Sie als Betreiber schulden — und wem

Die Pflicht endet nicht bei der Abnahme. Sie liegt beim Betreiber, auch wenn die Anlage von einem Dritten gebaut wurde.

Anlage in ordnungsgemäßem Zustand halten

Als Betreiber einer elektrischen Anlage stehen Sie dafür ein, dass sie sicher ist — unabhängig davon, wer sie errichtet hat und ob die Gewährleistung noch läuft.

Wiederkehrende Prüfung nachweisen

Versicherer und Berufsgenossenschaft erwarten eine dokumentierte Prüfung in angemessenen Abständen. Im Schadensfall wird nach diesem Nachweis gefragt, nicht nach dem guten Willen.

Befunde mit Datum und Entscheidung führen

Ein Mangel wird nicht dadurch kleiner, dass niemand ihn aufgeschrieben hat — im Schadensfall zählt, ob Sie belegen können, was wann festgestellt und entschieden wurde. Deshalb bekommt jeder Befund bei uns ein Datum, eine Bewertung und eine Entscheidung: behoben, terminiert oder bewusst hingenommen. Auch „bewusst hingenommen“ ist eine dokumentierte Entscheidung — und damit besser als eine Lücke.

Welche Fristen und Normen für Ihre Anlage konkret gelten, hängt an Größe, Nutzung und Versicherungsvertrag. Wir sagen Ihnen, was wir vorfinden — die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihnen und Ihrem Versicherer.

Was wir für gewerbliche Anlagen machen

Wiederkehrende Prüfung

Thermografie der gesamten Fläche, String- und Isolationsmessung, Prüfung der Zentral- oder Stranggeräte. Ergebnis ist ein Bericht, der einer Nachfrage standhält.

Störungsbehebung mit Reaktionszeit

Im Rahmenvertrag vereinbaren wir, wie schnell wir da sind — statt es im Ernstfall auszuhandeln. Die Dringlichkeitsstufe richtet sich nach dem Ausfall, nicht nach dem Wochentag.

Monitoring-Anschluss prüfen

Ein Ausfall, den niemand bemerkt, kostet am meisten. Wir prüfen, ob Datenlogger und Portal tatsächlich melden — bei älteren Anlagen erstaunlich oft nicht.

Schadensregulierung begleiten

Bei Sturm, Hagel oder Überspannung dokumentieren wir Ursache und Umfang so, dass der Versicherer damit arbeiten kann — und begleiten den Fall bis zur Abrechnung.

Rahmenvertrag statt Einzelauftrag

Bei mehreren Standorten oder einer Anlage, die im Betrieb hängt, lohnt sich eine Vereinbarung: feste Prüfintervalle, vereinbarte Reaktionszeit, ein Ansprechpartner, eine Abrechnung. Sie müssen dann nicht jedes Mal aushandeln, was ohnehin nötig ist.

  • Prüfturnus und Umfang je Standort festgelegt
  • Reaktionszeit für Störungen vereinbart, nicht erhofft
  • Ersatzteil-Reserve für kritische Modultypen möglich
  • Jahresbericht über alle Standorte — für Ihre Unterlagen

Was Sie beauftragen

Bestandsprüfung je StandortAngebot vorab

Thermografie der gesamten Fläche, String- und Isolationsmessung, Prüfung der Zentral- oder Stranggeräte. Ergebnis ist ein Bericht mit Datum, Befund je Fundstelle und Bewertung.

Störungseinsatzab 149 €

Ersttermin mit Anfahrt und Diagnose bis 30 Minuten. Was darüber hinausgeht, sagen wir vorher — repariert wird nach Ihrer Freigabe.

Rahmenvertragnach Standorten

Feste Prüfintervalle, vereinbarte Reaktionszeit, ein Ansprechpartner, eine Abrechnung, Jahresbericht über alle Standorte.

Stundensätze im Einsatz
sofort (rot)149 €/h
innerhalb 48 Werktagsstunden (gelb)119 €/h
planbar, nächster Ortstermin (grün)95 €/h

Die Dringlichkeitsstufe richtet sich nach dem Ausfall, nicht nach dem Wochentag — und wir setzen sie, nicht das Formular. Material nach Beleg.

Prüfungen an gewerblichen Anlagen kalkulieren wir je Standort — Modulzahl, Zugang und Gerätetechnik unterscheiden sich zu stark für einen Listenpreis. Sie bekommen ein Angebot, bevor wir anfangen.

Sprechen Sie lieber? Wir rufen zurück.

Wir melden uns heute ab 8 Uhr. Rufnummer, Vorname, Postleitzahl — mehr brauchen wir nicht.

Wir nutzen die Nummer nur für diesen Rückruf. Datenschutz

Typische Befunde an gewerblichen Anlagen

  • Zentral-Wechselrichter auffällig — Lager- oder Lüfterschaden, alternder Trafo. Fällt lange als „etwas weniger Ertrag" auf, bevor er ausfällt.
  • PID-Verdacht — systematischer Leistungsverlust ganzer Strings durch potenzialinduzierte Degradation, typisch bei hoher Systemspannung.
  • Monitoring liefert keine Daten — Datenlogger, Netzwerk oder Portalvertrag tot. Der Ausfall bleibt unbemerkt, die Kosten laufen.
  • Gemischte Steckverbinder — Fremdfabrikate kombiniert, Übergangswiderstand, Lichtbogengefahr. Ein häufiger Befund nach Reparaturen durch Dritte.

Was am Ende in Ihrer Akte liegt

Nicht „alles in Ordnung" am Telefon, sondern Unterlagen, die einer Nachfrage standhalten — von der Berufsgenossenschaft, vom Versicherer oder vom nächsten Käufer der Immobilie.

  • Prüfbericht mit Datum und Prüfer — was geprüft wurde, womit, und wer dafür geradesteht.
  • Befund je Fundstelle — verortet, bewertet, mit Bild. Getrennt in Feststellung und Einschätzung, damit man später weiß, was gemessen und was beurteilt wurde.
  • Messwerte im Klartext — String- und Isolationswerte, Wärmebilder mit Referenztemperatur. Nicht nur die Ampelfarbe.
  • Entscheidung je Mangel — behoben, terminiert oder bewusst hingenommen, mit Datum. Das ist die Zeile, nach der im Schadensfall gefragt wird.
  • Dieselbe Akte beim nächsten Mal — der Vergleich zum Vorjahr steht darin, nicht in einem anderen Ordner.

Kundennamen nennen wir nicht — auch Ihren nicht, solange Sie nicht ausdrücklich zustimmen. Wenn Sie vor der Beauftragung mit jemandem sprechen wollen, der uns beauftragt hat, fragen wir dort nach und stellen den Kontakt her, sofern er einverstanden ist.