Wiederkehrende Prüfung
Thermografie der gesamten Fläche, String- und Isolationsmessung, Prüfung der Zentral- oder Stranggeräte. Ergebnis ist ein Bericht, der einer Nachfrage standhält.
Für Betreiber
Bei gewerblichen Anlagen ist nicht der entgangene Ertrag das Problem, sondern die Zeit bis zur Behebung — und die Frage, ob die Prüfung dokumentiert war, wenn der Versicherer nachfragt. Wir kümmern uns um Bestandsanlagen: prüfen, messen, instand setzen, belegen.
91 €
pro Tag Stillstand, im Jahresmittel
Gerechnet mit 980 kWh je kWp und Jahr — ein üblicher Wert für Baden-Württemberg bei guter Ausrichtung. Der eigenverbrauchte Anteil wird mit dem Bezugspreis bewertet, der Rest mit der Vergütung. Degradation, Verschattung und Abregelung sind nicht enthalten; das wäre Scheingenauigkeit für einen Überschlag.
Überschlag im Jahresmittel: Im Juni etwa das Doppelte, im Dezember die Hälfte. Keine Ertragsgarantie.
Die Pflicht endet nicht bei der Abnahme. Sie liegt beim Betreiber, auch wenn die Anlage von einem Dritten gebaut wurde.
Als Betreiber einer elektrischen Anlage stehen Sie dafür ein, dass sie sicher ist — unabhängig davon, wer sie errichtet hat und ob die Gewährleistung noch läuft.
Versicherer und Berufsgenossenschaft erwarten eine dokumentierte Prüfung in angemessenen Abständen. Im Schadensfall wird nach diesem Nachweis gefragt, nicht nach dem guten Willen.
Ein Mangel wird nicht dadurch kleiner, dass niemand ihn aufgeschrieben hat — im Schadensfall zählt, ob Sie belegen können, was wann festgestellt und entschieden wurde. Deshalb bekommt jeder Befund bei uns ein Datum, eine Bewertung und eine Entscheidung: behoben, terminiert oder bewusst hingenommen. Auch „bewusst hingenommen“ ist eine dokumentierte Entscheidung — und damit besser als eine Lücke.
Welche Fristen und Normen für Ihre Anlage konkret gelten, hängt an Größe, Nutzung und Versicherungsvertrag. Wir sagen Ihnen, was wir vorfinden — die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihnen und Ihrem Versicherer.
Thermografie der gesamten Fläche, String- und Isolationsmessung, Prüfung der Zentral- oder Stranggeräte. Ergebnis ist ein Bericht, der einer Nachfrage standhält.
Im Rahmenvertrag vereinbaren wir, wie schnell wir da sind — statt es im Ernstfall auszuhandeln. Die Dringlichkeitsstufe richtet sich nach dem Ausfall, nicht nach dem Wochentag.
Ein Ausfall, den niemand bemerkt, kostet am meisten. Wir prüfen, ob Datenlogger und Portal tatsächlich melden — bei älteren Anlagen erstaunlich oft nicht.
Bei Sturm, Hagel oder Überspannung dokumentieren wir Ursache und Umfang so, dass der Versicherer damit arbeiten kann — und begleiten den Fall bis zur Abrechnung.
Bei mehreren Standorten oder einer Anlage, die im Betrieb hängt, lohnt sich eine Vereinbarung: feste Prüfintervalle, vereinbarte Reaktionszeit, ein Ansprechpartner, eine Abrechnung. Sie müssen dann nicht jedes Mal aushandeln, was ohnehin nötig ist.
Thermografie der gesamten Fläche, String- und Isolationsmessung, Prüfung der Zentral- oder Stranggeräte. Ergebnis ist ein Bericht mit Datum, Befund je Fundstelle und Bewertung.
Ersttermin mit Anfahrt und Diagnose bis 30 Minuten. Was darüber hinausgeht, sagen wir vorher — repariert wird nach Ihrer Freigabe.
Feste Prüfintervalle, vereinbarte Reaktionszeit, ein Ansprechpartner, eine Abrechnung, Jahresbericht über alle Standorte.
| sofort (rot) | 149 €/h |
| innerhalb 48 Werktagsstunden (gelb) | 119 €/h |
| planbar, nächster Ortstermin (grün) | 95 €/h |
Die Dringlichkeitsstufe richtet sich nach dem Ausfall, nicht nach dem Wochentag — und wir setzen sie, nicht das Formular. Material nach Beleg.
Prüfungen an gewerblichen Anlagen kalkulieren wir je Standort — Modulzahl, Zugang und Gerätetechnik unterscheiden sich zu stark für einen Listenpreis. Sie bekommen ein Angebot, bevor wir anfangen.
Wir melden uns heute ab 8 Uhr. Rufnummer, Vorname, Postleitzahl — mehr brauchen wir nicht.
Nicht „alles in Ordnung" am Telefon, sondern Unterlagen, die einer Nachfrage standhalten — von der Berufsgenossenschaft, vom Versicherer oder vom nächsten Käufer der Immobilie.
Kundennamen nennen wir nicht — auch Ihren nicht, solange Sie nicht ausdrücklich zustimmen. Wenn Sie vor der Beauftragung mit jemandem sprechen wollen, der uns beauftragt hat, fragen wir dort nach und stellen den Kontakt her, sofern er einverstanden ist.